20 Comments

    1. Ja, habe ich tatsächlich schon häufiger gesehen in letzter Zeit…völlig unglaublich!
      Wird aber anscheinend auch tatsächlich kontrolliert teilweise. Es gibt anscheinend doch etwas Veränderung. Muss man auch mal positiv bemerken😃

    2. Soll tatsächlich Leute geben die nicht nur egoistisch handeln, oder selber Radfahren..
      Kenn das selber, als ehemaliger Handwerker der durch Berlin musste wird man viel zu oft angehupt und dumm angeschaut wenn man Rücksicht auf andere nimmt.
      Eine Sache die da extrem hilft, mal die andere Perspektive einnehmen, ein Großteil würde behaupten 50cm sind genug Abstand beim überholen, sind aber noch nie auf dem Rad so gefährdet worden.

    3. Schaut gut aus. Rein aus praktischer Erwägung würde ich noch orangene Kegel ein paar Meter weiter hinten aufstellen, so ist das aber auch schon schön.

    4. “Die Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sind empfindlich erhöht worden – **von 10 oder 20 Euro auf mindestens 50 oder 55 Euro**. 55 Euro sind auch der Mindestsatz für das seit April 2020 verbotene Halten auf Schutzstreifen.”

      Ich denke das und die Tatsache, dass in vielen Städten jetzt vermehrt kontrolliert wird, hat zu dieser “Verbesserung” geführt.

    5. Zwar eigentlich auch nicht erlaubt, aber es ist ein Fortschritt. Für Fahrradfahrer klar besser!

    6. BikingSquirrel on

      Sehr löblich! Nicht nur dran gedacht, sondern auch richtig gemacht, d.h. wirklich gar nicht auf dem Radweg geparkt.
      Besonders bei den schmalen Streifen bringt es nämlich sonst fast nichts.

    7. Als ich noch in einer Spedition gearbeitet hab, haben wir auch immer so geparkt, wenn es die Möglichkeit gab. Gibt dann aber immer noch spezielle Spezialisten die dich aus dem Weg klingeln wollen während du gerade mit einer Couch aufm Rücken rumhantierst.

    8. Bringt tatsächlich auch nichts. Mit einem 2,5 Meter breiten Fahrzeug einen 1,5 Meter Radweg blockieren, blockiert die „freigelassene“ Fahrbahn auch zu 33%.

    9. Ultimate_disaster on

      Ist zwar deutlich besser als auf den Radfahrstreifen zu parken ist aber trotzdem nicht erlaubt laut Anlage 2 der STVO.

      [https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html)

      Zu Zeichen 295, laufende Nummer 68 Punkt 2a

      >Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.

      Ein Radfahrstreifen ist ein Sonderweg.

    10. Naja,

      TBNR ~~112063~~ 141332-> 25€

      TBNR 141174 -> 70€

      Ist halt billiger da zu stehen.

      Edit: TBNR 141332 meinte ich nicht TBNR 112063.

    11. DueRazzmatazz9754 on

      Ich fahre fast jeden morgen an dieser Stelle vorbei zur Sbahn Station. Die LKW halten immer so und es ist toll! Wäre aber auch sehr gefährlich wenn nicht.

    12. Master-Piccolo-4588 on

      Hoffentlich fährt man dann nicht in die große Glasscheibe, die über den Weg getragen wird 😅

    13. Finde ich mega. Danke!

      Ich würde trotzdem nur langsam und vorsichtig rechts am LKW vorbeifahren um mich und ggf. andere ( z.B. den LKW Fahrer) zu schützen, falls doch jemand plötzlich vor dem LKW nach rechts den Radweg kreuzt.
      Wenn es die Situation zulasst, würde ich der Übersicht wegen links überholen

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