https://www.zeit.de/mobilitaet/2024-10/andreas-mandalka-unfalltod-radaktivist-natenom-strafbefehl

    Ich bin entsetzt: es wird festgestellt, dass der Autofahrer die volle Schuld hat und das ist alles an Konsequenz für das töten eines Menschen aus "Unachtsamkeit"! Dagegen erhebt der Mensch sogar noch Einspruch. Ein Fahradfahrerleben ist nichts wert …

    by Frequent_Guard_1430

    16 Comments

    1. VoidHelloWorld on

      Standardurteil, anstelle von jemanden zu ermorden, muss man ihn nur im Verkehr töten.

      Als Radfahrer ist man gesellschaftlich die allerletzte Gattung und Abschaum, nicht Mal Mensch ist man. Zieht sich in Deutschland durch alle Teile wie Recht, Wahrnehmung, soziale Darstellung etc.

    2. Interessant, gegen diesen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Ich hätte diesen nicht gerade unvorteilhaften Deal an Stelle des Fahrers aber mal sowas von genommen.

    3. Ich muss mich sehr zusammenreißen über dieses Urteil jetzt nichts bannbares zu verlieren…..

    4. RocketScientistToBe on

      Wir stellen also fest, dass das leben eines fahrradfahrers einen preis hat. 150 tagessätze.

    5. BlackSuitHardHand on

      Jetzt mal ehrlich was wäre eine angemessene Strafe gewesen? Lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung und Fahrverbot? 

    6. Halte absolut nichts von Auge-um-Auge-Strafen, von daher ist es absolut OK für mich, wenn der Typ nicht ins Gefängnis kommt, wenn wirklich offensichtlich ist, dass da sonst keine Motive hinter stecken. Aber 2 fucking Monate Fahrverbot? Wer es aus “Unachtsamkeit” schafft, einen Menschen beim Autofahren zu töten, der ist einfach nicht fähig, Auto zu fahren. Verstehe nicht, wie man sich denken kann “Joa, der hat jemanden getötet, aber in zwei Monaten wird ihm das sicher nicht wieder passieren”.

    7. Das ist so unfassbar, ein Schlag ins Gesicht für die Familie der geschädigten Person, ein Schlag ins Gesicht für alle im Straßen verkehr.

      Vor ein paar Jahren ging noch ein Raser wegen Mord? /Totschlag? / Ich weiss es nicht nehr genau in den Knast, u d hier wird DIE TÖTUNG wie eine lappalie abgehandelt?

      Hätten se argumentiert, dass dem Staat jetzt 1 Steuerzahler weniger bereichert, wäre der Rentner für immer hinter Gittern.

    8. **Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)**: Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden

      Wenn der Getötete Warnweste trug und gut zu sehen war, sollte das grobe Fahrlässigkeit sein. Das am unteren Ende (150 Tagessätze entsprechen 5 Monaten Haft) anzusiedeln, finde ich schon arg wenig.

    9. Ein lächerliches Urteil.

      Warum nicht “Bedingter Vorsatz”? ich denke das trifft es eher.

      Warum kein dauerhafter Führerscheinentzug? Der fährt weiter wie ein Blinder und das wir in diesem Alter nicht besser.

    10. Wenn man jemand umbringen und ungeschoren davonkommen will, ist ein Auto die perfekte Tatwaffe.

      Die Tage erst im Radio gehört, dass ein Mann mit 2,0 Promille mit seinen beiden Söhnen nachts unangeschnallt gefahren ist, nen Unfall gebaut hat und sein 7 jähriger Sohn gestorben ist. 3 Jahre Haft. Hätte er ihn im Suff erschlagen oder abgestochen, wäre das ein Skandal nationaler Tragweite geworden und nicht unter 10 Jahre Knast, aber da es ein Auto war bekommt er weniger Strafe als manche für’s Filme runterladen…

    11. Die 2 Monate Fahrverbot finde ich schlimmer als die “nur” 150 Tagessätze. Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung plus 6 Monate Fahrverbot hätte ich mindestens erwartet. Puh. Recht und Justiz sind nun mal zwei verschiedene Dinge..

    12. Und in zwei Monaten darf der senile 78 jährige hs dann wieder hinters Steuer und jemand anderes ummähen??? Wollt ihr mich eigentlich verarschen???

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