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    In dieser neuen Reihe geht es darum, E-Bike Anfängern von A bis Z alles zum Thema E-Bike zu erklären.
    Dabei gehen wir auch noch tiefer in Themen wie Unterstützungsstufen, Gewicht oder Schiebehilfe ein.
    In diesem ersten Teil beantworten wir aber erstmal, was der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs ist und was man rechtliche beachten muss.

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    #Fahrrad #Ebike #vitbikes

    9 Comments

    1. Pedelecs sind durchaus E-Bikes! Nur ist der erstgenannte Begriff eindeutiger.

      Tuning ist doch easy – se gibt sogar eine Anleitung dazu vom Kim:
      https://www.youtube.com/watch?v=v4fW1V1vMrM

      Was ich interessant finde:
      Die Motorenhersteller versuchen sogar aktiv zu verhindern, daß der Kunde gegen die 25 km/h verstößt. Dabei verstoßen sie selber deutlich gegen die 250 W Halbstundenleistung.
      Würden die Motoren tatsächlich bei 250 W abriegeln, fielen die 25 nicht als "niedrige" Geschwindigkeit auf.
      Und die Begrenzung auf 250 W war ursprünglich damit begründet worden, daß die fast immer für 25 ausreichen würden, so man noch 100 W mitträte (in der Ebene reichen weniger). 25 km/h bei 10 % Steigung war ursprünglich nicht das Ziel gewesen.

    2. Würde mich mal interessieren ob man, wenn es legal wäre 33 oder gar 35 km/h fahren zu dürfen, das mit einem Softwareupdate ganz einfach am vorhandenen vormals 25 km/h Bike einstellen zu können.

    3. Hallo Vitbike Team wie ist hier im Lande ein Pedalc kaufe darf ich das dann in unseren Nachbarländer fahren, in der Schweiz gibt es Fahrrad kennzeichen für alle Fahrräder

    4. das heißt nicht, achtung lautschrift: 'dammies', sondern dummies, so wie man es liest…🙄 ist ein deutsches wort. "dummies" sind nämlich crashtestpuppen bzw. attrappen…😂😂😂

    5. Worüber ich mich in der StVO immer wundere, ist wie sie auf die zugelassenen Geschwindigkeiten kommen?
      In der Zone 30 dürfen alle 30 fahren…aber das Mofa, oder das E-Bike nur 25.
      In der Ortschaft dürfen alle 50 fahren….aber das S-Pedelec, oder das Mokick nur 45.
      Also irgendwie wird immer sicher gestellt, dass man mit dem Zweirad anderen Verkehrsteilnehmern auf die Nerven geht….
      Was ist der Sinn an diesen magischen 5 Km/h? Da muss sich doch irgendeiner was dabei gedacht haben! Wenn mir das einer erklären könnte, so dass ich das auch wirklich verstehe…..
      S-Pedelec gelten in DE als Leicht-oder Kleinkrafträder. Man darf keine Radwege nutzen und damit auch nicht auf Feld-oder Waldwegen fahren.
      Kindersitze, Fahrradanhänger und andere Anbauten brauchen eine spezielle Zulassung…..ja sogar der Helm, müsste eigentlich ein Motorradhelm mit e-Kennzeichnung sein!
      Derr Polizei ist sowas wurscht, aber die Versicherungen sind da nicht ganz so entspannt!
      Das hat aber einfach damit zu tun, dass die S-Pedelec relativ neu sind und es deswegen in der StVO noch keine vernünftige Zuordnung gibt. Sie laufen halt unter Motorrad.
      Andere Reifen, eine andere Federgabel, oder eine schicke Mt7-Bremsanlage verbaut…..dann erlischt die Betriebserlaubnis!
      Da wird sicher bald eine eigene Kategorie eingerichtet werden. Das Kennzeichen und die Baumusterzulassung der Anbauteile….ja, damit kann man schon leben.
      Aber ich setz mich doch nicht mit einem Motorradhelm aufs Fahrrad!

    6. Wo habt Ihr die Definitionen denn her? In der StVZO kommen die Bergriffe glaub ich gar nicht vor – und eBike bedeutet eigentlich nur "Zweirad mit Elektromotor" – eBike Rennen werden meist auf "Pedelec"-MTBs gefahren…

    7. Schönes Video, weiter so!!! Gerne mehr von Kim aus der Werkstatt oder mal was schickes von der Pinion MGU. Ach ja, Opas Padelec war die Saxonett

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