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    20 Comments

    1. 7:50 Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es gilt, als Basis, die Gefahr so gering wie möglich zu halten. Wenn hier die Sicht für die Autofahrer oder Fahrradfahrer auf die Hindernisse behindert wäre, dann gilt dies dabei zu beachten. Da hier allerdings beides nicht zutrifft und es 2 Fahrspuren für den Kraftverkehr gibt, haben die Hindernisse auf dem einen Fahrstreifen stehenzubleiben, da sie so wie jetzt den Fahrradweg komplett blockieren und der Radverkehr unter erhöhter Gefahr auf die Fahrbahn wechseln muss. Sven wurde hier gefährdet, hätten die beiden unten gestanden wäre niemand gefährdet worden.

    2. 6:26 Wer stur auf § 6 StVO pocht und behauptet, dass es keine Rolle spiele, ob man schon in der Engstelle war, der übersieht offenbar § 11 Abs. 3 StVO.
      "Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert."

      8:49 Das ist nicht rechts, sondern links.

    3. 1:50 Bei zwei Videos in Folge dieselbe abwehrende Kommentierung. Da scheint das Zweiradego ernsthaft verletzt zu sein. Es menschelt halt auch bei Radfahrenden.

    4. Zu 5:10: Du sagst: „Die meisten Autofahrer würden in der Situation warten“. Ne sorry, da mache ich genau die gegenteilige Erfahrung. Mir wird zur absoluten größten Mehrheit in solchen Engstellen mein Vorrang genommen. Auch, wenn ich in den Stellen mittig fahre, das hilft leider nichts. Das läuft immer nach dem Motto „Ist ja Platz rechts, Fahrrad kann ausweichen“.

    5. 5:10 Das hab ich jetzt 2 mal gemacht. Mir wurde 2 mal körperliche Gewalt angedroht und die Fahrer sind ausgestiegen um mich zu beschimpfen und zu bedrohen. Einmal wurde zusätzlich noch mit dem Auto nach vorne gesetzt um mich zum ausweichen zu zwingen was dann nur damit geendet ist, dass die Autofahrerin eine Delle in der Stoßstange hatte.

    6. 10: 30 Bahnübergang (Bü) . Der Geradeausverkehr bekommt Rot, um Fahrzeugen, die auf dem Bü stehen, dass abbiegen nach rechst oder links zu ermöglichen und damit den Gleisbereich zu räumen. 🙂

    7. Die erste Videospende…
      Mir, als Radfahrende, wurde Nötigung unterstellt weil ich mittig gefahren bin und der PKWfahrende anhalten mußte. Ich hielt mittig so an, daß er/sie in eine Lücke fahren konnte.
      Das Ende nach 20 minütigen Anschreiben und je 5 PKW hinter uns war- er/sie ist in die Lücke gefahren.

    8. Mittig fahren : ich hab das ja schon mal gesagt, aber aktuell gestern (20/11/23) Abend im Halbdunklen schon bin ich mittig an einer noch viel engeren Stelle ( Ich hatte Vorfahrt) gefahren.
      Der/die A-fahrer:inne voll auf mich zu ohne langsamer zu werden ( ca. 30 km/h), nur durch heftiges Ausweichen in die Gossen, konnte ich einen Frontalaufprall verhindern….

      ALSO

      Vorsichtig mit in der Mitte bei Gegenverkehr und Verengung, es gibt nicht wenige die setzet voll darauf das DU das nicht durchziehst, sie aber schon…
      Es gibt leider keinen gesetzlichen Mindestabstand beim Entgegenkommen, daher wird es im Fall eines Unfalls auch nicht so einfach sein, das der A-Fahrer volle Schuld bekommt, denn man kann ihm unterstellen, sich unabsichtlich verschätzt zu haben.Jetzt im Winter, wenn es dunkel wird / ist, stelle ich mein Licht in solch engen Strassen voll auf Blenden ein, das führt dazu, das die A Fahre:innen anhalten, sehen ja nix. Das Fensteraufrumgebrülle muß man eben wegstecken…..

    9. 1:06 Und bei angemessenem Sicherheitsabstand kommt man auch den Schienen sehr nahe. Ein Fahrfehler oder ein Ausweichen, weil dann doch eine Türe aufgeht und schon hängt man in den Schienen.

    10. 2:50 Ich verstehe den Sinn des Tagfahrlichts nicht. Es ist energietechnisch ein minimaler Unterschied, ob die Lämpchen hinten leuchten oder nicht. Dafür hat man es aber immer wieder, dass die Leute das Tagfahrlicht auch nachts anhaben und DESWEGEN nicht mitkriegen, dass ihre Karre nicht anständig leuchtet. Das ist doch wie 100 € ausgeben um 1 € Schulden zu bezahlen.

    11. 3:34 Was ist das Problem? Benutzen des Radwegstreifens mit Gefährdung kostet 25 €. Wenn wir das mit der Wahrscheinlichkeit multiplizieren, mit das so geahndet wird (also ca. jeder millionste Fall), dann sind wir bei einem Bußgeld von 0,0025 Cent. Schlimmer ist der Verstoß nicht. Wie kann man sich darüber aufregen?

      Mal ehrlich: Und wenn das mal je kontrolliert würde, wäre das Bußgeld einfach komplett ´ne Lachnummer. Die Stadt freut´s: Radwege eingerichtet und "der Verkehr" fließt trotzdem.

    12. 4:42 Vielleicht sieht er noch ein, dass man warten muss, wenn man das Hindernis auf seiner Seite hat. Aber es stellt sich doch erst mal die Frage, ob er den Radler als Verkehrsteilnehmer überhaupt akzeptiert und dann noch, ob ihm klar ist, dass das vielleicht etwas eng ist.

    13. 5:25 ich fahre in solchen Situationen möglichst frühzeitig mittig, um dem Gegenverkehr zu signalisieren, dass es zu eng ist. Gerne nutze ich dann auch kleinere Lücke auf der linken Seite, um da dann "Platz zu machen". Lieber so eine breite Stelle genutzt (in die ein Auto praktisch nicht reinpasst) und mit ordentlich Abstand aneinander vorbei, als rechts am Auto vorbeigequetscht. Man muss das nur so organisieren, dass auch der Gegenverkehr angepasst langsam fährt.

      Klar. Einige wollen bewusst nicht sozialverträglich fahren. Die gefährden einen aber auch bei jeder Lösungsmöglichkeit.

    14. 7:42 Das ist doch EXAKT das, was das Verkehrsministerium will: Radler bleib in Deinem Schutzstreifen – eagl wie gefährlich das ist – und der Kfz-Verkehr bleibt draußen. Dann kracht es auch nicht. Abstände sind EGAL. Anders lautende Auslegungen seitens der Behörden sind pure Heuchelei.

    15. 8:34 Er kann doch nur rückwärts raus. In dem schmalen Band auf der rechten Seite kann man ja nicht wenden. Zumindest nicht in einem Zug bei halbem Lenkradeinschlag. Und mehr Aufwand kann man nicht verlangen.

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