Ob ihr beim Radfahren einen Hund dabei haben dürft und ob dieser dabei an der Leine sein muss, erklärt ADAC Juristin Ellen Stamer.

    _________________________________________________________________
    Besucht uns auf https://adac.de

    und auf unseren Social-Media-Kanälen:
    Facebook: https://facebook.com/ADAC/
    Twitter: https://twitter.com/adac
    Instagram: https://instagram.com/adac/
    TikTok: https://www.tiktok.com/@adac
    Pinterest: https://www.pinterest.de/adac_eV/
    Soundcloud: https://soundcloud.com/adacaudio
    Blog: https://www.adac.de/der-adac/blog/

    Abonniert auch gerne unseren Newsletter:
    https://scom.ly/newsletter-abonnieren

    Jetzt ADAC Mitglied werden! Wir sind da. Mit Hilfe, Rat und Schutz.
    https://scom.ly/mitglied-werden

    8 Comments

    1. Wann ist denn diese Erlaubnis in die BRD-StVO aufgenommen worden? In der StVO der DDR war Hund am Fahrrad nicht erlaubt, aus gutem Grund. Wie soll der Fahrradfahrer Handzeichen vor dem Abbiegen geben, wenn der Hund an dieser Hand dranhängt? Die Praxis sieht doch so aus: Weil mit Hund gar keine Handzeichen zum Abbiegen gemacht werden können, ohne die Fahrsicherheit zu gefährden, duldet der Verordnungsgeber Verkehrsrowdytum durch Fahrradfahrer. Einen Schäferhund am Fahrrad anzubinden, ist das Dümmste was ein Hundehalter machen kann.
      Wenn der ne Katze sieht und durchgeht, dann reißt der mit seinem Gewicht das ganze Fahrrad samt Fahrer um. Habe ich selbst schon gesehen.

    Leave A Reply