Liebe Leute ich weiss gerade nicht, wie ich das besser posten soll, aber ich würde euch um eine Einschätzung bitten.

    Erstmal geht es um den folgenden hypothetischen Fall.

    Ein Fahrradfahrer fährt in Freiburg auf dem Fahrradweg neben der Basler Strasse von Westen Richtung Kreuzung Heinrich-von-Stephan-Straße & Basler Straße. Dort wechselt er während einer Grünphase der Fussgänger auf die Strasse um von der Basler Strasse in Richtung der Heinrich von Stephan Str. abzubiegen.

    Es gibt 2 Abbiegestreifen und nur auf dem linken ist vorne Platz also ordnet er sich dort ein. Die Ampel zum Abbiegen wird grün und der Fahrradfahrer sowie das Auto rechts neben ihm fahren los. Das Auto hinter dem Fahrradfahrer fängt an zu hupen und den Motor aufheulen zu lassen. Der Fahrradfahrer blickt sich um und kommt dadurch leicht ins schlingern.

    Zum Ende der Kurve beschleunigt der Autofahrer und stösst den Fahrradfahrer an. Sachschaden entsteht maximal minimal und der Fahrradfahrer kann fährt nach der Kurve auf der neuen Fahrradstreifen. Der ganze Ablauf dürfte ca. 15 bis 25 Sekunden gedauert haben. Wobei das nicht ganz sicher ist. Der Autofahrer fährt nach der Kollision einfach weiter.
    https://www.google.com/maps/place/Freiburg,+H.-von-Stephan-Stra%C3%9Fe+3/@47.9866777,7.8335286,17z/data=!4m6!3m5!1s0x47911b5950edbd93:0x8e1f2adb444bbd23!8m2!3d47.9866777!4d7.8361035!16s%2Fg%2F11g8csxmmj?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI0MDkyOS4wIKXMDSoASAFQAw%3D%3D

    Ich würde euch um eure Einschätzung bitten.

    1. Darf der Fahrradfahrer da überhaupt auf die Strasse wechseln?
    2. Darf er auf die linke Abbiegerspur?
    3. Wie würde man es hier denn optimal machen?
    4. Gibt es hier eine Schuldverteilung? Berührt diese das Strafrecht?
    5. Ist das überhaupt Strafrechtlich relevant? Es ist ja vermutlich kein Schaden entstanden.
    6. Wäre der Fahrradfahrer für eventuelle am Auto entstandene Schäden mitverantwortlich, falls es eine Teilschuld gibt?

    Wegwerfaccount, bitte nicht wundern

    by Temporary_Rock_9860

    3 Comments

    1. CoconutElectronic503 on

      Ob sich der Radfahrer dort prinzipiell aufhalten darf, kann ich nicht sagen ohne die Beschilderung an der Stelle zu kennen. Auf der Landkarte wäre es für alle beteiligten sinnvoll, wenn die Radfahrer dort auch auf die Linksabbiegerspur müssen, damit sie die Linksabbiegerspur der Gegenrichtung, die vermutlich gleichzeitig grün haben, nicht kreuzen (was sie ja täten, wenn sie den Radweg benutzen würden). Ob dem so ist, hängt aber von der Beschilderung im konkreten Fall ab.

      Falls der Radfahrer zum linksabbiegen die Linksabbiegerspur(en) benutzen darf/muss, dann müsste er sich, sofern es keine anderslautende Beschilderung gibt, genau wie ein Auto einordnen und dürfte folgedessen auch auf die linke der beiden benutzen, wenn auf der rechten kein Platz ist.

      Meiner Ansicht nach hat in diesem Fall der hypothetische Autofahrer die alleinige Schuld, wenn der hypothetische Radfahrer die Linksabbiegerspur so hätte benutzen dürfen, und aber zumindest eine (große) Teilschuld wenn der Radfahrer die Linksabbiegerspur nicht so hätte benutzen dürfen. Der hypothetische Unfall wurde ja in dieser Beschreibung nicht ausschließlich durch die ggf. falsche Benutzung der Abbiegerspur, sondern durch das Verhalten des Autofahrers verursacht. Der Autofahrer hat den Radfahrer offensichtlich gesehen und hätte den Unfall vermeiden können, wenn er sein Gehirn eingeschaltet hätte. Das ist meine Einschätzung; ich bin kein Verkehrsrechtsanwalt.

      Das Gebot der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtsnahme gilt insbesondere auch dann noch, wenn der Gegenüber sich selber nicht an die Straßenverkehrsordnung hält. Anders gesagt, wenn vor mir ein Fußgänger verbotenerweise bei rot die Straße überquert, dürfte ich ihn trotzdem nicht ummähen, sondern muss bremsen, um den Unfall zu vermeiden.

      Wenn dem hypothetischen Radfahrer eine Teilschuld zugesprochen würde, dann müsste er (bzw. seine Haftpflicht, die er hoffentlich hat) für die Schäden am Auto aufkommen. Selbiges gilt natürlich auch für den Autofahrer, dessen Kfz-Haftpflicht für die Schäden am Fahrrad und Fahrradfahrer aufkäme, wenn der Autofahrer zumindest eine Teilschuld hat. Die meisten Versicherungen schließen allerdings eine Deckung des Schadens aus, wenn der Versicherungsnehmer Unfallflucht beging.

      Zu 5.: Unfallflucht ist eine Straftat auch wenn kein offensichtlicher Schaden entstanden ist. Denn wie will der hypothetische Unfallteilnehmer wissen, dass kein Schaden entstand, wenn er sich sogleich vom Unfallort entfernt?

    2. Much_Sorbet8828 on

      >1. Darf der Fahrradfahrer da überhaupt auf die Strasse wechseln?

      Nein. Weder darf er über die Fußgängerampel fahren, noch sich da hinstellen.

      >2. Darf er auf die linke Abbiegerspur?

      Ja. Fahrradfahrer dürfen direkt oder indirekt abbiegen. Beim direkten abbiegen dürfen sie rechtzeitig vorher den Radweg (falls vorhanden, auch benutzungspflichtige) verlassen und sich auf die Linksabbiegerspur stellen, so wie alle anderen Fahrzeuge auch.

      >3. Wie würde man es hier denn optimal machen?

      Nach Möglichkeit von hinten auf die rechte der beiden Linksabbiegespur fahren, um dann auf den Radweg rechts zu kommen, außer er will an der nächsten nahen Kreuzung wieder links, dann könnte er womöglich auch die linke Spur nehmen.

      Oder er biegt indirekt ab, indem er der Radspur geradeaus folgt und dann an der roten Ampel Richtung links hinter der Kreuzung wartet.

      >4. Gibt es hier eine Schuldverteilung? Berührt diese das Strafrecht?

      Ich wüsste kein Argument, warum der Radfahrer hier eine Schuld bekommen sollte. Auch, wenn man sich nicht an die StVO hält, gibt es keine Rechtfertigung dafür, einen vermeidbaren Unfall zu bauen. Zu dem Strafrecht kann ich nichts sagen.

      >5. Ist das überhaupt Strafrechtlich relevant? Es ist ja vermutlich kein Schaden entstanden.

      Strafrechtlich keine Ahnung. Aber für die Polizeistatistik wäre es gut, angezeigt zu werden. Auch wenn es wegen “fehlenden allgemeinen Interesses” vermutluch eingestellt wird, ist es besser, das dokumentiert zu haben, generell zum besseren argumentieren für gute, sichere Infrastruktur (in diesem Fall nicht unbedingt) und für den Fall, dass das bei dem Unfallverursacher das in einer Akte steht.

      >6. Wäre der Fahrradfahrer für eventuelle am Auto entstandene Schäden mitverantwortlich, falls es eine Teilschuld gibt?

      Ich wüsste nicht, warum. Falls der Radfahrer stark gebremst hätte, eventuell, aber der Unfall wäre ja leicht verhinderbar gewesen mit genügend Abstand und langsameren Fahrens des Autos.

    3. s3rious_simon on

      Erstaunlich spezifisch für einen hypothetischen Fall ;). Bin ebenfalls Freiburger, hasse diese scheiss Kreuzung wie die Pest und fahre da schon ewig nicht mehr Regelmäßig lang, weil die Achse Basler Straße zwar den kürzesten Weg zur Arbeit darstellt (FR-Ost -> auf die Haid raus) aber davon angesehen einfach endscheisse ist.

      Wünsch dir viel Glück! Beindruckender Move auch von Autofahrer, Fahrerflucht quasi im Vorgarten von nem Bullenrevier (nicht dass das nen Unterschied macht…)

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