12 Comments

    1. Vermutlich die Cops rufen (weiss ehrlich gesagt garnicht ob die für sowas zuständig sind) oder stehen lassen und für den Besitzer hoffen dass das Fahrrad nicht verschwindet.

    2. Vielleicht wurde das Schloss ja gerade geknackt aber der Täter ist geflüchtet weil er gesehen wurde 🤔

    3. Hot-Dragonfly3809 on

      Mitnehmen, sicher im Keller oder in der Wohnung verwahren. Danach unmittelbar die Fundsache beim Ordnungsamt melden, ansonsten ist’s Unterschlagung. Alles weitere regelt das Ordnungsamt in der Regel.

      Alternativ kann man zusätzlich die Rahmennummer des Fahrrads über die Polizei prüfen lassen, in der Regel ist dies aber ergebnislos.

      § 965 BGB ist hier maßgeblich.

    4. Vielelicht hat Besitzer*in das Schloss nicht richtig verrigelt. Wenn das Zahlenschloss funktioniert, korrekt anschließen, Zahlenkombi merken und danach verstellen.

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