An der Donautalbahn von Regensburg nach Ingolstadt gibt es zwischen Sinzing und Lohstadt diesen kleinen großen Bahnübergang. Die Schotterpiste zwischen den Gemeinden ist eine öffentlich befahrbare Gemeindeverbindungsstraße, genutzt von rund 20 KFZ pro Tag, runter gerechnet weniger als 1 KFZ pro Stunde.
    Bis 2023 war der dortige Bahnübergang genauso eine einspurige Schotterpiste, ohne Schranken, aber dafür mir Warnglocke. 2023 wurde der Bahnübergang überholt und hat ein Upgrade entsprechend der heute gültigen Vorgaben bekommen … und dabei kommt ein so, wie ich finde, vollkommen überdimensionierter Bahnübergang dabei raus.
    Der Bahnübergang muss zweispurig ausgelegt sein für die zwar unwahrscheinliche, aber mögliche Begegnung zweier KFZ aus beiden Richtungen genau an der Stelle. Obwohl es davor einspurig war, konnte man beiderseits weit genug ausholen dass dies problemlos möglich war. Zudem wurde die Schotterpiste nun befestigt, und zwar sind die Warnglocken weg gekommen, dafür Halbschranken dazu. Der ganze Umbau hat 1,54 Millionen Euro gekostet.

    Vor dem Umbau kam es zu einigen, teils schweren Verkehrsunfällen am Übergang. Das liegt aber, meiner Meinung nach, eher an menschlichen Versagen und nicht an der Art und Weise, wie der Übergang zuvor ausgebaut war. Ich finde ihn heute auch nicht unbedingt sicherer, die Schranken schließen erst wenn der Zug bereits in Sichtweite ist, und ein akustisches Warnsignal gibts auch nimmer.
    Ja es ist eine öffentliche Straße, aber muss DAS für 20 KFZ am Tag wirklich sein? Die Vorgaben sagen ja, aber muss es wirklich sein?
    Auf der Strecke fahren die Züge mit 120 km/h; Bei einer 2016 durchgeführten Zählung waren es 86 Züge am Tag, was deutlich über dem Limit von 40 Zügen pro Tag liegt, wo der Bahnübergang ohne Schranken hätte bleiben können.
    Solche Fälle von überdimensionierten Bahnübergängen, die gebaut werden weil die Vorgabe einfach so ist, gibts vielerorts in Deutschland. Einen solchen Bahnübergang mit praktisch 0 Fahrzeugen am Tag gibts auch bei Freising, und ein weiterer war auch schon bei Extra3 oder so

    Folgt mir für mehr auf meinem neuen WhatsApp Kanal: https://whatsapp.com/channel/0029Vag1GNABqbrDh1qWZE2M

    Allgemeine Information zu den Veröffentlichungen
    Ich berufe mich auf die §§ 23 und 57 des Kunsturheberrechtsgesetzes (nicht amtl. KunstUrhG oder KUG). Der Fokus meiner Werke liegt auf dem Objekt von Einsatzfahrzeugen und als Vorgang auf Einsatzfahrten sowie damit in Verbindung stehende Gegebenheiten. Gemäß der aufgeführten Paragraphen gelten hier sichtbare Personen als unwesentliches Beiwerk. Sofern Einsatzkräfte der jeweiligen Behörde oder Hilfsorganisation nicht ebenso als Beiwerk eingestuft sind, so sind diese noch relative Personen der Zeitgeschichte. Bei Aufnahmen dieser Person bedarf es keiner Einwilligung zur Veröffentlichung.
    Die Videos sind ein künsterisches Werk.

    Sämtliche auf dem Kanal veröffentlichte Aufnahmen unterliegen dem Urheberrecht des Rechteinhabers EnjoyFirefighting Productions. Eine Vervielfältigung von gesamten Aufnahmen oder derer Ausschnitte und einzelner Szenen ist nicht ohne eine schriftlich vorliegende Einverständniserklärung bzw Lizenz gestattet.
    Kontaktanfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail Adresse: enjoyfirefighting@gmx.de

    1 Comment

    Leave A Reply