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    Was genau produziert ihr hier wollten für unsere Freunde was kann ich einmal sehen bitte eure Aufnahmen darfst doch gar nicht auf mein Handy schauen du hast nicht das Recht mich zu fotografieren oder zu filmen und wenn ich jetzt sehe dass du ein Bild von mir gemacht hast

    Dann müssen wir die Polizei dazu holen aber du darfst in mein Handy gar nicht reinschauen dann macht die Polizei das ja dann rufen wir jetzt die Polizei okay ruf mal die Polizei der das Ernst das ist hier irgend so ein Vogel wir wollten hier ganz normal Video drehen das gibt

    Eine Anzeige wegen Beleidigung

    24 Comments

    1. Fotos oder Videos, von einer Person die nicht im öffentlichen Bereich tätig ist, zu machen, ist keinerlei strafbar, solange diese nicht in die Öffentlichkeit geraten!

    2. Der Anzeigenhauptmeister wollte doch berühmt werden. Nun ist er berühmt. Also darf man auch ein Lichtbild von ihm anfertigen. Die Bürgerrechte einfacher Leute auf die er sich berufen will (Recht am Bild) gelten für Berühmtheiten nicht, müssen sie hinnehmen.

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